Die Kanzlei

Wir bilden eine der traditionsreichsten Anwaltskanzleien in Essen. Vom Standort in Essen aus sind wir in allen wichtigen Bereichen des Zivilrechts überregional tätig und stehen seit fast 60 Jahren für fachliche Kompetenz.

Die Kanzlei wurde im Jahr 1946 von Herrn Rechtsanwalt und Notar Dr. König in Essen gegründet und hält seitdem traditionell eine starke Verbindung zu Unternehmen aus der Region und zu in der Region vertretenen, überregional tätigen Firmen. Diese Verbindung und die damit einhergehende konsequente, an den Bedürfnissen der Mandanten ausgerichtete Spezialisierung ist unser Erfolg und spiegelt sich in teilweise jahrzehnter langer Zusammenarbeit mit Mandanten wider.

Nicht zuletzt durch die in den beiden in unserem Hause ausgeführten Notariate aufgebauten und aufrechterhaltenden Beziehungen zu Unternehmen aus dem Immobilienbereich und verwandten Rechtsgebieten verfügen wir über anerkannte Beratungskompetenz in diesen Bereichen.

Hierin erschöpft sich unser Beratungsansatz jedoch nicht. Wir verfügen über Kernkompetenzen auf den Gebieten des Unternehmens-, Gesellschafts- und Wirtschaftsrechts. Hier bieten wir professionelle Rechtsberatung in enger Kooperation mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern.

Langjährige und branchenspezifische Erfahrungen besitzen wir insbesondere in der Betreuung von

  • mittelständischen Unternehmen der Immobilienbranche
  • Unternehmen aus den Bereichen des Handwerks und der Dienstleistung
  • Bauunternehmungen und Bauträgergesellschaften
  • Kreditinstituten
  • Freiberuflern, insbesondere Ärzten, Rechtsanwälten, Steuerberatern, Architekten, Ingenieuren
  • Privatpersonen

Wir verfolgen den Ansatz persönlicher und nicht anonymer Betreuung unserer Mandanten mit weitestgehend persönlicher Zuordnung eines dem Mandanten betreuenden Rechtsanwalts.

Dies ist nach unserem Verständnis die Voraussetzung dafür, in engem Kontakt auf der Basis persönlichen Vertrauens Mandanteninteressen zu vertreten und maßgerechte Lösungen zu entwickeln und umzusetzen.

Kooperation