Beratungsfelder


Arbeitsrecht
Wir beraten und vertreten Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Betriebs- und Personalräte in allen Branchen. Unser Beratungsangebot umfasst die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung, insbesondere Vertragsgestaltung, Unterstützung bei Kündigungen und Aufhebungsverträgen und bei den damit oft verbundenen Problemen mit Zeugniserteilung oder Abmahnungen, ferner die Geltendmachung von Lohn- und Gehaltsansprüchen, Abschluss von Betriebsvereinbarungen und schließlich bei betriebsverfassungsrechtliche Fragen. Maßgebliche Rechtsgebiete und Grundlagen sind der Dienst- bzw. Arbeitsvertrag, Betriebsverfassungsrecht, Tarifvertragsrecht, Kündigungsschutzrecht, Mutterschutzrecht, Schwerbehindertenschutzrecht.


Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Anwendbarkeit und Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehören als wichtige Materie zu Rechtsgebieten wie Kaufrecht und Handelsrecht. Wir bieten Ihnen die rechtssichere Gestaltung eigener Geschäftsbedingungen auf der Grundlage der neuesten Gesetzesfassungen und die Anpassung vorhandener Geschäftsbedingungen an die Rechtslage und die neueste Rechtsprechung. Wir halten es für jeden Unternehmer für sinnvoll, durch diese Art der rechtlichen Gestaltung zukünftige Streitigkeiten zu vermeiden oder zu Gunsten des Verwenders zu entscheiden. Nach der ersten Gestaltung lassen wir Sie nicht allein, sondern passen Ihre Geschäftsbedingungen auf Wunsch regelmäßig an geänderte Anforderungen der Rechtsprechung an.

Baurecht:
Wir beraten Handwerker jeder Branche, Architekten und Ingenieure, Bau- und Bauträgergesellschaften, Wohnungsverwalter, Wohnungseigentumsgemeinschaften, Bauherren und Sonderfachleute bei der vertraglichen Gestaltung, der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen in außergerichtlichen Verfahren, in selbständigen Beweisverfahren und Klageverfahren. Wir helfen bei der Geltendmachung von Werklohn- und Honoraransprüchen und bei deren schneller Sicherung durch Sicherungsmittel wie der Bauhandwerkersicherungshypothek.
Durch unsere langjährige Tätigkeit für alle Seiten der am Bau Beteiligten, insbesondere auch durch Tätigkeit für Haftpflichtversicherer von Architekten und Ingenieuren kennen wir die Materie und Interessenlagen und gewährleisten Ihre optimale Betreuung in der Sache. Maßgebliche Rechtsgebiete und Grundlagen sind die VOB/B, die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und das BGB- Werkvertragsrecht.
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Ehe- und Familienrecht:
Wir beraten Sie in Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen sowie bei sonstigen familienrechtlichen Fragestellungen, seien es die Durchsetzung und Abwehr von Unterhaltsansprüchen, Entwurf und Abwicklung von Eheverträgen, Sorge- oder Umgangssachen.
Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Gestaltung von Testamenten, insbesondere unter Einbeziehung von Unternehmensnachfolgeregelungen und setzen für Sie nach Eintritt des Erbfalls erbrechtliche Ansprüche durch. Durch die langjährige notarielle Tätigkeit der Rechtsanwälte Norbert Schmidt und Peter Brückner und die damit verbundene Erfahrung bei der Gestaltung und Auslegung von Testamenten stellen wir Ihre fachkundige Beratung sicher.
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Gesellschafts- und Vereinsrecht:
In diesem komplexen Rechtsgebiet bieten wir für alle Gesellschaftsformen Beratung bei Vertragsgestaltung- und abschlüssen, Gesellschaftsversammlungen, Betreuung bei der Gründung, Vertretung von Gesellschaftern und Aktionären, etwa bei Übertragungen, Beschlußanfechtungen und in der Krise der Gesellschaft.
Maßgebliche Rechtsgebiete und Grundlagen sind das HGB, das GmbHG, das AktienG, GenossenschaftsG und das BGB.
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Immobilien- und Grundstücksrecht:
Auch hier wirkt sich die Erfahrung aus der notariellen Tätigkeit aus: die rechtssichere Gestaltung von Verträgen erfordert die ständige Fortbildung und Kenntnis der gesetzlichen Grundlagen sowie der aktuellsten Rechtsprechung zum Bau- und Bauträgerrecht, sowie zum Wohnungseigentumsrecht. Dies ist die Grundlage für die erfolgreiche Tätigkeit beim Entwerfen von Verträgen und bei deren Abwicklung sowie bei der gerichtlichen Interessenvertretung. Wir arbeiten für Baugesellschaften, Bauträger und Handwerker, für die großen Wohnungsverwaltungsgesellschaften des Ruhrgebiets wie für mittelständische Verwalter, Wohnungseigentümer und Vermieter. Beispiele aus diesem Angebotsspektrum sind Vorbereitung und Vertretung bei Eigentümerversammlungen, die Anfechtung und Durchsetzung von Eigentümerbeschlüssen sowie Führen selbständiger Beweisverfahren bei Baumängeln.
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Handelsrecht:
Wir beraten Handelsgesellschaften, Handelsvertreter und weitere Beteiligte außergerichtlich und bei der Prozessführung, beispielsweise bei Vertragsverhandlungen, bei der Gestaltung von Verträgen und Geschäftsbedingungen, Geltendmachung von Mängeln nach Kaufrecht und Produkthaftungsrecht und bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche.
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Kaufrecht:
Unter dieser Überschrift fassen wir Ihre Beratung in Gewährleistungsfällen und beim Verbraucherschutz zusammen. Wir helfen Ihnen bei mangelhafter Ware, sei es ein Kraftfahrzeug oder ein im Fernabsatzgeschäft über das Internet gekaufter oder ersteigerter Fernseher. Die Gesetzeslage hat sich vor kurzem geändert- lassen Sie sich zur Vermeidung von Fehlern bereits frühzeitig beraten. Wir wollen hierfür nur ein Beispiel nennen: Wer ohne dem Verkäufer eine Frist zur Mangelbeseitigung zu setzen selbst den Mangel repariert, hat keinen Anspruch auf Kostenerstattung!
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Mahnwesen:
Wir bieten Ihnen die selbständige Durchführung des Mahnverfahrens und der anschließenden Forderungsbeitreibung per Zwangsvollstreckung. In Zeiten schlechter Zahlungsmoral von Schuldnern ist es zur frühzeitigen Sicherung Ihrer berechtigten Ansprüche notwendig, nicht anderen Gläubigern das Feld zu überlassen, sondern frühzeitig zu handeln. Unsere Unterstützungist der erste Schritt auf dem Weg zur erfolgreichen Realisierung Ihrer Forderung.
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Mietrecht:
Das gewerbliche und private Mietrecht ist seit Jahren im Umbruch. Was noch vor kurzem galt, ist durch Gesetzesänderungen im Umbruch und wird vom Bundesgerichtshof in wegweisenden neuen Entscheidungen durcheinandergewirbelt. Unsere ständige Tätigkeit für Vermieter jeder Größe- von der Erbengemeinschaft bis zur großen Wohnungsgesellschaft- und für Mieter gewährleistet für Sie unsere Kenntnis der aktuellen rechtlichen Grundlagen.

Die frühzeitige Beratung, bevor sich Streitigkeiten ergeben, ist hier außerordentlich wichtig: Wußten Sie, dass nur geringfügig falsche Formulierungen bei den Regeln zur Vornahme vonSchönheitsreparaturen zur Unwirksamkeit führen können? Dasselbe gilt, wenn eine Kombination des laufenden Fristenplans zur Vornahme von Schönheitsreparaturen mit einer Anfangs- oder Endrenovierungsklausel gekoppelt ist. In solchen Fällen muß der Mieter meist gar nicht renovieren!

Wußten Sie außerdem, dass sechs Monate nach Auszug Schadensersatzansprüche in der Regel verjährt sind?
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Ordnungswidrigkeiten:

siehe Verkehrsrecht


Transport- und Verkehrsrecht:
Hierunter fassen wir die Durchsetzung und Abwehr von zivilrechtlichen Ansprüchen nach Verkehrsunfällen einerseits und Ihre Vertretung in Bußgeldverfahren andererseits zusammen.
Wir helfen bei der zügigen Schadensabwicklung auch bei Unfällen mit Ausländern im Inland oder im Ausland und helfen Ihnen, Schmerzensgeldansprüche zu realisieren. In Fällen aus der Speditionsbranche, auch mit Auslandsbezug, helfen wir ebenfalls und korrespondieren mit Schädigern und deren Versicherern. Maßgebliche Rechtsgebiete sind das HGB – nebst Spezialregelungen, etwa den CMR/ ADSP-, BGB, StVG und StVO und das OWiG
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Wohnungseigentumsrecht:
In diesem Bereich unterstützen wir Hausverwaltungen, Eigentümer und Gemeinschaften wenn es um Beschlussfassung und – durchsetzung geht, außerdem bei der Realisierung von Hausgeldansprüchen und bei Fragen des Entzugs des Wohnungseigentums und bei Streitigkeiten mit Nachbarn der Gemeinschaft. Auf Ihren Wunsch nehmen wir auch für Sie an der Wohnungseigentümerversammlung teil.
Lassen Sie auch hier nicht Ihre Rechte schon aus Unkenntnis der gesetzlichen Anforderungen zunichte werden. Wußten Sie, dass ein Beschluß innerhalb eines Monats angefochten werden muß, gleichgültig, ob innerhalb dieser frist ein Protokoll vorliegt?
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Umwandlungsrecht:
Sie wollen Ihre GbR in eine GmbH umwandeln oder Ihre GmbH in eine AG? In diesem Bereich treten im Rahmen der Umwandlung vielfältige Probleme auf, insbesondere muss im Vorfeld ausführlichst erörtert werden, welche Vor- und Nachteile die zukünftig gewählte Gesellschaftsform bietet und welcher Weg der günstigste ist.

Wir bieten bereits im frühen Vorfeld eine ausführliche Beratung über die gesellschaftsrechtlichen Voraussetzungen einer Umwandlung und begleiten Sie bis zur Eintragung in das Handelsregister. Aufgrund der Erfahrungen unseres Notariats mit Satzungen insbesondere von GmbH und AG sind wir jederzeit in der Lage, Sie qualifiziert und individuell auf Ihre Unternehmung abgestimmt zu beraten.
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Unternehmenskauf/ Unternehmensnachfolge:
Die Unternehmensnachfolge kann zum einen durch Übernahme der Mehrheit der Gesellschaftsanteile/Aktien geschehen, andererseits aber auch durch Erbgang, was eine Vielzahl von Folgeproblemen mit sich bringt.
Häufig sind die Rechte eines Erben von Gesellschaftsanteilen schon von vornherein in der Gesellschaftssatzung festgelegt. Es gilt dann herauszufinden, welche Möglichkeiten einem Erben noch offen stehen, wobei wir in diesen Fällen sowohl eine Beratung für den einzelnen Erben, als auch für das Unternehmen insgesamt zur Lösung der Problematik bieten.

Gleichzeitig werden wir aber auch im Vorfeld beratend tätig, wenn Sie im Rahmen der Vorbereitung Ihrer erbrechtlichen Angelegenheiten Ihre Unternehmung abgesichert wissen wollen.
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Vertragsrecht:

Beratung und Vertretung bezüglich aller aus den Verträgen entspringenden Fragen und Rechtsproblemen. Unser Schwerpunkt liegt diesbezüglich insbesondere bei kaufrechtlichen Fragen im Zuge des Haus- und Grundstückskaufes, sowie des Vertragsrechtes/Baurecht.

Selbstverständlichen stehen wir Ihnen auch auf allen anderen Rechtsgebieten beratend zur Verfügung und vertreten Sie gerne in Prozessen und Terminen.
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